Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1: Vertragsannahme und Leistungen
Die Restaurantschmiede, im Folgenden Auftragnehmer genannt, erbringt sämtliche Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Mit Unterzeichnung eines Auftrages / Beratervertrags gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt hat. Der Auftrag kommt nach Übersendung eines Angebotes und Beratervertrag mit Unterschrift auf dem Beratervertrag und Übersendung an den Auftragnehmer zustande. Entweder per Email an kontakt@restaurantschmiede.de oder per Post an Restaurantschmiede, Gutwerkstr. 38, 63743 Aschaffenburg.
Etwaigen Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit schon jetzt widersprochen. Der Auftraggeber (Unterzeichner) garantiert dem Auftragnehmer unbeschränkte Zeichnungsberechtigung für diesen Auftrag oder bevollmächtigt für den Abschluss dieses Auftrags zu sein.
Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen, die er durch den Auftragnehmer erhalten hat. Dies gilt selbst dann, wenn die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet werden. Der konkrete Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Notwendigkeiten von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten sind schriftlich zu fixieren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Ergänzung des Beratervertrages, die mit Unterschrift durch den Auftraggeber zu bestägigen ist.
Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
§ 2: Zeit und Ort der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
oder
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
§ 3: Preise und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die Preise auf unserer Webseite. Diese richten sich nach dem Umsatz des Auftraggebers bis zu einer Höhe von 99.000 € pro Jahr. Darüber hinaus erhalten Sie ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot.
Auslagen wie Übernachtungskosten, Speisekosten etc. werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt.
Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung
der Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse
eines Flugzeuges: Flugkosten der BusinessClass
des Pkw: 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer
Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.
Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 50%. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Abschlagszahlung. Den Restbetrag zahlt der Auftraggeber nach erfolgter Leistungserbringung oder gemäß Abschlagsvereinbarung. Werden vereinbarte Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
Es wird vereinbart, dass der Auftragnehmer während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung des Auftragnehmers, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.
§ 4: Berichterstattung
Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung erfolgt einmalig nach erbrachter Leistung, soweit im Leistungsumfang vereinbart.
In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens zum Vertragsende einen Abschlussbericht schriftlich zu erstatten. Der Abschlussbericht ist in zwei Exemplaren dem Auftraggeber vorzulegen. Soweit der Abschlussbericht im Leistungsumfang enthalten ist.
Erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtungen nicht, nur unvollständig oder nicht termingerecht oder mangelhaft, ist der Auftraggeber berechtigt, neben den sonstigen Ansprüchen seine Gegenleistung zurückzuhalten, sofern er dem Auftragnehmer unter Androhung einer angemessen Frist die Möglichkeit einräumt, die Leistung zu erbringen.
§ 5: Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
§ 6: Schweigepflicht, Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung des Vertrags unverzüglich zu löschen. Sofern die Einschaltung Dritter erforderlich wird, muss der Auftragnehmer dieselben Pflichten dem Dritten entsprechend auferlegen.
Der Auftraggeber hat über die Dokumente und deren Inhalte (Fragen im Testbogen), die er vom Auftragnehmer im Rahmen der Auswertung, Beratung, Analyse etc. erhalten hat, keine Auskunft an Dritte zu erteilen und diese auch nicht zu veröffentlichen, so dass Dritte einen Zugriff darauf haben. Die Auswertungen etc. sind lediglich zur eigenen Verwendung gedacht. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe von 1.500,- € geahndet.
§ 7: Vertragsdauer / Kündigung
1. Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8: Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben.
§ 9: Sonstige Ansprüche
Mit der Zahlung der im Beratervertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
§ 10: Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von empfohlenen Maßnahmen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Der Auftragnehmer haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gerügt wurden.
§ 11: Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsabschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Aschaffenburg.